Neues Hundegesetz – Gesetzestext veröffentlicht
Laut Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 72. Jahrgang Nr. 19 21. Juli 2016 wurde folgende Gesetzestext veröffentlicht: Hundegesetz_20160721 – hier klicken
Quelle: http://www.wkdis.de/gvbl-berlin
Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin
Vom 7. Juli 2016
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen :
Artikel 1
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden
in Berlin (Hundegesetz – HundeG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften,
Begriffsbestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Halterin oder Halter
§ 4 Fälschungssichere Kennzeichnung
§ 5 Gefährliche Hunde
§ 6 Sachkunde
§ 7 Sachkundeprüfung
§ 8 Nachweis der Sozialverträglichkeit
§ 9 Wesenstest
§ 10 Sachverständige Person
§ 11 Zentrales Register
Abschnitt 2
Allgemeine Plichten
§ 12 Kennzeichnungsplicht
§ 13 Registrierungsplicht
§ 14 Haftplichtversicherung
§ 15 Mitnahmeverbote
§ 16 Zucht, Vermehrung, Aufzucht, Ausbildung, Abrichten,
Abgabe und Erwerb
Abschnitt 3
Gefährliche Hunde
§ 17 Verbot der Zucht, Vermehrung und Abgabe
§ 18 Anzeigeplicht
§ 19 Nachweisplicht
§ 20 Maulkorbplicht
§ 21 Unterbringung, Beaufsichtigung und Führen gefährlicher
Hunde
§ 22 Zuverlässigkeit und Eignung
§ 23 Besondere Leinenplicht
§ 24 Befreiung von der besonderen Leinenplicht
§ 25 Tierärztliche Mitteilungsplichten
Abschnitt 4
Nicht gefährliche Hunde
§ 26 Unterbringung, Beaufsichtigung und Führen nicht gefährlicher
Hunde
§ 27 Gewerbsmäßiges Führen
§...