Hundesteuer in Berlin teilweise abgeschafft

Vor 211 Jahren wurde die Hundesteuer als Luxussteuer in Preußen eingeführt. Was viele verärgert: Sie ist nicht zweckgebunden.
Hundesteuereinnahmen werden also NICHT für Auslaufflächen, Beutelspender oder Kotbeseitigung ausgegeben.
In 23 EU-Länder wurde die Hundesteuer bereits abgeschafft. Einzig Deutschland, Luxemburg, Österreich und die Schweiz erheben sie noch.

120 Euro kostet ein Hund in Berlin, hat man zwei Hunde sind insgesamt 300 Euro / Jahr fällig.

Die Berliner FDP brachte einen Einwurf ein, der die Hundesteuer komplett abschaffen sollte. Letztendlich konnte die FDP sich nicht durchsetzen.
Aber es kam zumindest zu folgendem Kompromiss:

Von der Hundesteuer befreit werden künftig:

  • Rentner
  • Grundsicherungsempfänger
  • ALG I Empfänger (Hartz 4)
  • Asylbewerber
  • Sowie Ausnahmefall siehe unten

Wie bekomme ich die Steuererleichterung?

  • Befreiungsantrag an das Finanzamt stellen
  • Befreiung ab 1.1.2022 möglich
  • Befreiung gilt jeweils für ein Jahr
  • Pro Person kann nur ein Hund befreit werden

Fünf Jahre keine Hundesteuer bezahlen

Bisher bekam ein Hundehalter ein Jahr Hundesteuerbefreiung, wenn sein Hund aus dem Tierheim stammt.  Ab 2022 gibt es eine Steuerbefreiung von fünf Jahren für Hunde aus dem Tierheim.


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