Neues Hundegesetz – Gesetzestext veröffentlicht

Neues Hundegesetz – Gesetzestext veröffentlicht Laut Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 72. Jahrgang Nr. 19 21. Juli 2016 wurde folgende Gesetzestext veröffentlicht: Hundegesetz_20160721 – hier klicken Quelle: http://www.wkdis.de/gvbl-berlin Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin Vom 7. Juli 2016 Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen : Artikel 1 Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Geltungsbereich § 3 Halterin oder Halter § 4 Fälschungssichere Kennzeichnung § 5 Gefährliche Hunde § 6 Sachkunde § 7 Sachkundeprüfung § 8 Nachweis der Sozialverträglichkeit § 9 Wesenstest § 10 Sachverständige Person § 11 Zentrales Register Abschnitt 2 Allgemeine Plichten § 12 Kennzeichnungsplicht § 13 Registrierungsplicht § 14 Haftplichtversicherung § 15 Mitnahmeverbote § 16 Zucht, Vermehrung, Aufzucht, Ausbildung, Abrichten, Abgabe und Erwerb Abschnitt 3 Gefährliche Hunde § 17 Verbot der Zucht, Vermehrung und Abgabe § 18 Anzeigeplicht § 19 Nachweisplicht § 20 Maulkorbplicht § 21 Unterbringung, Beaufsichtigung und Führen gefährlicher Hunde § 22 Zuverlässigkeit und Eignung § 23 Besondere Leinenplicht § 24 Befreiung von der besonderen Leinenplicht § 25 Tierärztliche Mitteilungsplichten Abschnitt 4 Nicht gefährliche Hunde § 26 Unterbringung, Beaufsichtigung und Führen nicht gefährlicher Hunde § 27 Gewerbsmäßiges Führen §...
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